Noch könnte in vielen Regionen Bayerns (theoretisch) ein TT-Wettspielbetrieb stattfinden. Allerdings ist in einigen Landkreisen die Inzidenz so hoch, dass eine Sportausübung seit dem 24.11.2021 generell verboten ist. Weil die Gefahr besteht, dass immer mehr Regionen einen solchen „Sport-Lockdown“ umsetzen müssen, weil schon jetzt durch die Einschränkungen zahlreiche Punktspiele ausgefallen sind bzw. verlegt wurden und weil sich die Stimmen mehren, unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen auf einen Spielbetrieb zu verzichten, sieht das Präsidium derzeit keine Möglichkeit mehr für die Gewährleistung eines ordentlichen, fairen und flächendeckenden Wettspielbetriebs. Die folgenden Entscheidungen hat das Präsidium als Entscheidungsgremium gemäß Satzung und Wettspielordnung basierend auf den Ausnahmeregelungen in der Wettspielordnung Abschnitt M auf seiner Sitzung am 24.11.2021 gefasst.
Der Beschluss entfaltet sofortige und bayernweite Wirkung gemäß dem anlässlich der letzten VA-Sitzung mehrheitlichen Votum der Bezirksvorsitzenden nach einheitlicher Behandlung im Verbandsgebiet.
Das Präsidium hat folgende Beschlüsse zum Spielbetrieb gefasst:
Mannschaftsspielbetrieb (Punktspielbetrieb), Pokalspielbetrieb und Mannschaftsmeisterschaften
Der Mannschaftsspielbetrieb wird ab Donnerstag, dem 25.11.2021, 0.00 Uhr ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt zunächst bis zum 31.12.2021 finden in allen Spielklassen des Bayerischen Tischtennis-Verbands keine Mannschaftskämpfe, keine Pokalspiele und keine Mannschaftsmeisterschaften mehr statt.
Die Spielleiter sind angehalten, KEINE EINGRIFFE IN DEN TERMINPLÄNEN VORZUNEHMEN bis über das weitere Vorgehen entschieden wurde.
Über eine mögliche Fortsetzung des unterbrochenen Spielbetriebs und die damit verbundenen Modalitäten berät das Präsidium je nach Vorgaben der Politik spätestens gegen Jahresende.
Unabhängig von diesen Regelungen müssen alle Vereine die Mannschaftsmeldung für die Rückrunde zwischen dem 16.12. und 22.12.2021 abgeben!
Individualspielbetrieb offene Turniere
Offene Turniere können ebenso wie Freundschaftsspiele durchgeführt werden, wenn es die gesetzlichen Bestimmungen und die Einhaltung von Hygienekonzepten des BTTV sowie von lokalen Behörden zulassen.