Auszug aus der Satzung
§7
Das Aufnahmegesuch eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen.
§8
Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vorstandschaft. Der Austritt kann nur zum 30.06. oder 31.12. eines Kalenderjahres erklärt werden.
§10
Aufnahmegebühr : 5,00 EURO für Schüler und Jugendliche 10,00 EURO für Erwachsene.
Halbjahresbeiträge: 20,00 EURO für Mitglieder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für passive Mitglieder.
25,00 EURO für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schüler, Studenten und Azubis.
45,00 EURO für Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Beitragspflicht beginnt immer zum 01. Januar oder zum 01. Juli des Jahres.
Achtung:
Versicherungsschutz besteht erst mit der Entrichtung durch Einzug der Aufnahmegebühr!