Aus­zug aus der Satzung

§7 
Das Auf­nah­me­ge­such eines beschränkt Geschäfts­fä­hi­gen oder Geschäfts­un­fä­hi­gen ist von dem/den gesetz­li­chen Vertreter(n) zu stellen.

§8 
Der Aus­tritt aus dem Ver­ein (Kündigung) erfolgt durch schrift­li­che Erklä­rung gegenüber der Vor­stand­schaft. Der Aus­tritt kann nur zum 30.06. oder 31.12. eines Kalen­der­jah­res erklärt werden.

§10 
Aufnahmegebühr : 5,00 EURO für Schüler und Jugend­li­che 10,00 EURO für Erwach­se­ne.
Halb­jah­res­bei­trä­ge: 20,00 EURO für Mit­glie­der, die das 14. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben und für pas­si­ve Mit­glie­der.
25,00 EURO für Mit­glie­der, die das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, Schüler, Stu­den­ten und Azu­bis.
45,00 EURO für Mit­glie­der ab Voll­endung des 18. Lebensjahres.

Die Bei­trags­pflicht beginnt immer zum 01. Janu­ar oder zum 01. Juli des Jahres.

Ach­tung:
Ver­si­che­rungs­schutz besteht erst mit der Ent­rich­tung durch Ein­zug der Aufnahmegebühr!